SchadenfreiheitsrabattDer Begriff Schadenfreiheitsrabatt bezeichnet im Rahmen einer Kfz-Versicherung einen Nachlass, den Versicherungsunternehmen auf die Versicherungsprämien gewähren. Der Rabatt orientiert sich an der Anzahl der Jahre, die bisher ohne Schäden absolviert wurden. Je länger kein Schaden von der Versicherung reguliert wurde, umso günstiger fallen die Versicherungsprämien aus. Diese Schadensfreiheitsrabatte werden sowohl für Kfz-Haftpflichtversicherungen als auch im Vollkaskobereich gewährt. SchadenfreiheitsklasseFestgeschrieben sind die Schadenfreiheitsrabatte in den Schadenfreiheitsklassen der Tarifbestimmungen des Versicherungsvertrages. Rückstufung im Schadensfall: RabattretterKommt es zu einem von der Versicherung zu regulierenden Schadensfall, tritt die Rückstufung in eine andere Schadenfreiheitsklasse mit dem Beginn des neuen Jahres in Kraft. Damit verbunden sind ein Abzug einer gewissen Anzahl schadensfreier Jahre und damit die Erhöhung der Versicherungsbeiträge. Die Rückstufungstabellen sind in den Tarifbestimmungen der Police festgelegt. Wechsel der VersicherungDie Höhe des Schadenfreiheitsrabattes im Verhältnis zu den schadenfreien Jahren ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich geregelt. Übertragung des SchadenfreiheitsrabattesDer Schadenfreiheitsrabatt ist unter bestimmten Voraussetzungen auf andere Person übertragbar. Dazu muss der zukünftige Versicherungsnehmer glaubhaft darlegen, dass er das versicherte Auto früher bereits häufiger nutzte. Außerdem muss der bisherige Versicherungsnehmer einer Übertragung des Schadenfreiheitsrabattes zustimmen. Nach dessen Tod genügt die Sterbeurkunde. Zum Personenkreis auf den eine solche Übertragung möglich ist, gehören juristischen Personen, alle Verwandten ersten Grades und im selben Haushalt lebende Verwandte. Eine wesentliche Einschränkung gibt es bei diesem Vorgang, denn die Übertragung kann nur insoweit in Anspruch genommen werden wie theoretisch tatsächlich möglich. So kann eine Person, die erst seit fünf Jahren einen Führerschein besitzt, keinen Rabatt für 25 schadenfreie Jahre geltend machen. Die nicht genutzte Zeit entfällt durch eine Übertragung. Bei Vertragsunterbrechungen, wenn ein Fahrzeug vorübergehend stillgelegt war, bleiben bei den meisten Versicherern die Schadenfreiheitsklassen für einen Zeitraum von sieben Jahren erhalten. |
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