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Schadenfreiheitsrabatt

Der Begriff Schadenfreiheitsrabatt bezeichnet im Rahmen einer Kfz-Versicherung einen Nachlass, den Versicherungsunternehmen auf die Versicherungsprämien gewähren.

Der Rabatt orientiert sich an der Anzahl der Jahre, die bisher ohne Schäden absolviert wurden. Je länger kein Schaden von der Versicherung reguliert wurde, umso günstiger fallen die Versicherungsprämien aus.

Diese Schadensfreiheitsrabatte werden sowohl für Kfz-Haftpflichtversicherungen als auch im Vollkaskobereich gewährt.
Für Teilkaskoversicherungen ist eine solche Verringerung der Grundprämien nicht vorgesehen.

Schadenfreiheitsklasse

Festgeschrieben sind die Schadenfreiheitsrabatte in den Schadenfreiheitsklassen der Tarifbestimmungen des Versicherungsvertrages.
Bei fast allen Versicherungen beginnen Fahranfänger mit der Klasse 0, d.h. sie bezahlen Prämien in Höhe von 240% des Grundbetrages.
Besitzen Autofahrer ihren Führerschein beispielsweise seit drei Jahren, dann starten sie beim Abschluss eines Versicherungsvertrages regelmäßig in der Klasse 1/2, so dass 120% der Grundprämie fällig werden.
Außerdem ist die Höhe der Versicherungsprämie davon abhängig, ob es sich bei dem versicherten Auto, um einen Erst- oder Zweitwagen handelt. Meistens versichern die Gesellschaften einen Zweitwagen anfangs mit einer Prämie von 120%.
Der Grundbetrag kann sich durch Schadensregulierungen normalerweise auf bis zu 260% summieren.

Rückstufung im Schadensfall: Rabattretter

Kommt es zu einem von der Versicherung zu regulierenden Schadensfall, tritt die Rückstufung in eine andere Schadenfreiheitsklasse mit dem Beginn des neuen Jahres in Kraft. Damit verbunden sind ein Abzug einer gewissen Anzahl schadensfreier Jahre und damit die Erhöhung der Versicherungsbeiträge. Die Rückstufungstabellen sind in den Tarifbestimmungen der Police festgelegt.
Um dies zu vermeiden, hat ein Autofahrer zwei Möglichkeiten: entweder er meldet den Schaden nicht der Versicherung und übernimmt anfallende Kosten aus eigener Tasche oder er hat vorsorglich einen Rabattschutz bzw. einen Rabattretter abgeschlossen.
Die erste Variante empfiehlt sich besonders bei kleineren- und Bagatellschäden, deren Kosten geringer ausfallen, als die zu erwartende Prämienerhöhung.
Der Rabattschutz ist eine Zusatzleistung und kann meistens bis zu sechs Monate nach einer Schadensregulierung dazugekauft werden. Der Rabattschutz verhindert das Abrutschen in eine sehr niedrige Schadenfreiheitsklasse und somit den sprunghaften Anstieg der Versicherungsprämien.

Wechsel der Versicherung

Die Höhe des Schadenfreiheitsrabattes im Verhältnis zu den schadenfreien Jahren ist von Versicherer zu Versicherer unterschiedlich geregelt.
Diese angerechneten Jahre können bei einem Wechsel der Kfz-Versicherung jedoch "mitgenommen" werden.
Die Anrechnung muss aber nicht in derselben Höhe wie bei der alten Versicherung erfolgen, vielmehr werden die Prämien nach einer Neuberechnung festgelegt.

Übertragung des Schadenfreiheitsrabattes

Der Schadenfreiheitsrabatt ist unter bestimmten Voraussetzungen auf andere Person übertragbar. Dazu muss der zukünftige Versicherungsnehmer glaubhaft darlegen, dass er das versicherte Auto früher bereits häufiger nutzte. Außerdem muss der bisherige Versicherungsnehmer einer Übertragung des Schadenfreiheitsrabattes zustimmen. Nach dessen Tod genügt die Sterbeurkunde. Zum Personenkreis auf den eine solche Übertragung möglich ist, gehören juristischen Personen, alle Verwandten ersten Grades und im selben Haushalt lebende Verwandte.

Eine wesentliche Einschränkung gibt es bei diesem Vorgang, denn die Übertragung kann nur insoweit in Anspruch genommen werden wie theoretisch tatsächlich möglich. So kann eine Person, die erst seit fünf Jahren einen Führerschein besitzt, keinen Rabatt für 25 schadenfreie Jahre geltend machen. Die nicht genutzte Zeit entfällt durch eine Übertragung.

Bei Vertragsunterbrechungen, wenn ein Fahrzeug vorübergehend stillgelegt war, bleiben bei den meisten Versicherern die Schadenfreiheitsklassen für einen Zeitraum von sieben Jahren erhalten.
Vor einer Übernahme sollten sich Verbraucher allerdings genauestens über Unfälle der letzten Jahre erkundigen.

 
 
 
 
 
 
 
 
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