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Rechtsschutzversicherung

Eine Kfz-Rechtsschutzversicherung oder die Verkehrsrechtsschutz sichert alle Kosten ab, die einem Kraftfahrzeughalter aus der Geltendmachung rechtlicher Interessen entstehen können.

Da es sich in erster Linie um eine Rechtsschutzversicherung handelt, kann eine solche Versicherung allein oder im Rahmen eines ganzen Rechtsschutzpakets abgeschlossen werden.

Leistungen der Rechtsschutzversicherung

Eine Kfz-Rechtsschutzversicherung kann grundsätzlich jeder Autofahrer abschließen. Diese übernimmt im Rahmen rechtlicher Auseinandersetzungen die Kosten für Anwälte, Gerichtsverfahren, Sachverständigengutachten, die Auslagen der Zeugen und des Gegners, in den meisten Policen auch Strafkautionen.
Soweit sind die Leistungen fast aller Kfz-Rechtsschutzversicherungen der verschiedenen Anbieter relativ einheitlich gestaltet. Des Weiteren unterscheiden sich aber die Bedingungen der verschiedenen Versicherungsunternehmen, so dass für Verbraucher vor dem Abschluss eines solchen Vertrages das "Kleingedruckte" gründlich studiert werden sollte.

Eine Kfz-Rechtsschutzversicherung greift in den meisten Fällen dann, wenn es um

  • gerichtliche Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit Kfz- Steuern geht,
  • rechtliche Schritte rund um den Führerschein erforderlich sind, oder
  • Vertragsstreitigkeiten anstehen, wie Gewährleistungansprüche aus dem Fahrzeugkauf.

Ausgeschlossene Leistungen der Verkehrs-Rechtsschutzverischerung

Die meisten Rechtsschutzversicherungen kommen dagegen nicht für Gerichtsverfahren auf, die aus Park- und Halteverstößen entstanden sind, auch nicht für die Abwehr von Schadensersatzforderungen durch Dritte infolge eines Unfalls und ebenso wenig für Auseinandersetzungen um Geldstrafen und Bußgelder.

Versicherungsschutz

Eine Kfz-Rechtsschutzversicherung kann nicht nur für einen PKW abgeschlossen werden, sondern auch für Motorräder, Mopeds, Anhänger oder Wohnmobile. Ansonsten ist in vielen Verträgen nur das angegebene Fahrzeug versichert. In der Regel ist der Fahrer, der den Vertrag mit der Versicherungsgesellschaft abgeschlossen hat, durch die Rechtsschutzversicherung abgesichert. Dabei ist er nicht nur als Fahrzeughalter, sondern auch als Eigentümer, als Fahrer und als Insasse versichert. Dasselbe gilt sofern der Autobesitzer zu Fuß, mit dem Fahrrad und mit öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs ist. Oftmals sogar dann, wenn er in einem Mietwagen verreist.

Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst meistens alle europäischen Staaten und die zu Nordamerika gehörenden Mittelmeeranrainer. Einige Versicherungsverträge statten ihre Besitzer für bis zu sechs Wochen mit einem weltweit geltenden Rechtsschutz für Verkehrsstreitigkeiten aus. Entsprechende Einschränkungen und Leistungen sind wiederum in den Tarifbestimmungen festgelegt.

Für wen empfiehlt sich eine Verkehrs-Rechtsschutz?

Besonders empfehlenswert ist eine solche Versicherung aber dann, wenn der Kfz-Besitzer nicht über eine Vollkaskoversicherung verfügt und auch keinen Kfz-Schutzbrief sein eigen nennt. Reisen mit dem Auto ins Ausland bergen aufgrund der unterschiedlichen Rechtssysteme ganz besondere Tücken, so dass wenigstens eine Absicherung für Unfälle im Ausland vorhanden sein sollte.

Was tun im Schadensfall?

Die meisten Versicherungen verfügen über Beratungshotlines, die vor dem Ergreifen irgendwelcher Maßnahmen informiert werden sollten. Dabei werden Haftungsfragen geklärt und das weitere Vorgehen mit der Versicherung abgestimmt.
Wichtig ist, dass eine Kfz-Rechtsschutzversicherung in einem Bußgeld- oder Strafverfahren erst dann tätig wird, wenn tatsächlich ein Verfahren eingeleitet ist.
Versicherungsleistungen sind ausgeschlossen, wenn eine Verurteilung wegen vorsätzlicher strafrechtlicher Vergehen droht.
Die Kfz-Rechtsschutzversicherung haftet in der Regel erst drei Monate nach dem Abschluss des Versicherungsvertrags.

Prämienhöhe, Deckungssumme & Selbstbehalt

Die Beitragshöhe für eine Kfz-Rechtsschutzversicherung hängt entscheidend von der vereinbarten Deckungssumme und den versicherten Kraftfahrzeugen und Risiken ab.
Außerdem ist hier die Höhe der Selbstbeteiligung von Bedeutung, die in den meisten Fällen zwischen 150 und 250 Euro liegt, hier aber nicht dieselben Einsparungen nach sich zieht, wie bei den anderen Kfz-Versicherungen.
Die Deckungssumme liegt sehr häufig bei 250.000 Euro, was gleichbedeutend mit dem Durchschreiten von zwei Gerichtsinstanzen ist und mindestens eingeplant werden sollte.

 
 
 
 
 
 
 
 
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