Kfz-HaftpflichtversicherungEine Kfz-Versicherung ist in Deutschland für jedes Auto gesetzlich vorgeschrieben. Der Begriff der Kfz-Versicherung umfasst auf der einen Seite die Haftpflichtversicherung für ein Fahrzeug und andererseits die so genannten Kasko-Versicherungen. Während jedoch die Kfz-Haftpflichtversicherung für jedes Auto zwingend gesetzlich vorgeschrieben ist, können Autofahrer mit einer Teilkasko- oder einer Vollkaskoversicherung den Versicherungsschutz für das Kraftfahrzeug weiter ausbauen. Das Haftpflichtversicherungsgesetz gilt für sämtliche motorisierten Vehikel, für Motorräder, Mopeds oder auch motorisierte Rollstühle. Die mindestens erforderlichen Deckungssummen belaufen sich für Personenschäden auf mindestens 2,5 Millionen Euro und für Sachschäden auf 500.000 Euro. Die Gesamtdeckungssumme liegt regelmäßig zwischen 50 und 100 Millionen Euro. Der Nachweis des Versicherungsschutzes wird anhand der Internationalen Versicherungskarte geführt, die umgangssprachlich oft als "Grüne Karte" bezeichnet wird. Die Leistungen der Kfz-VersicherungEine Kfz-Haftpflichtversicherung kommt für alle die Schadenersatzansprüche auf, die Dritten durch den Gebrauch oder den Besitz des Fahrzeugs zuteil werden. Gleichgültig ob es sich um Personen-, Sach- oder Vermögensschäden handelt. Dazu prüft das Versicherungsunternehmen die Ansprüche auch rechtlich und wehrt sie nötigenfalls gerichtlich ab. Sind die Schadenersatzforderungen allerdings berechtigt, reguliert die Versicherung den Schaden unabhängig von Schuld oder Unschuld des Versicherungsnehmers. Haftpflichtversicherungen gelten neuerdings für alle innerhalb Europas angerichteten Schäden, gegen Aufpreis ist eine geografische Erweiterung auch möglich. Vergleich der AutoversicherungDer Leistungsumfang derartiger Kfz-Versicherungen ist sehr unterschiedlich, was sich nicht zuletzt an den Prämienhöhen ablesen lässt. Ein Vergleich verschiedener Modelle lohnt sich für Autofahrer spürbar, denn die Einsparung kann leicht mehrere hundert Euro im Jahr betragen. Grundsätzlich richtet sich die Höhe der Prämie nach statistisch ermittelten Werten, die einerseits in der Typklasse des Fahrzeugs und andererseits in der Regionalklasse ihren Ausdruck finden. Durch die zunehmende Tarifindividualisierung ist die Zahl weiterer fakultativer Rabattfaktoren, die sich auf die Prämienhöhe auswirken schier unbegrenzt. Versicherungspflicht, Dauer & KündigungAufgrund der gesetzlichen Verankerung der Kfz-Haftpflichtversicherung dürfen Versicherungsunternehmen Anfragen nicht ablehnen, es sei denn der Versicherungsnehmer wurde aufgrund von Vergehen schon einmal von selbiger Firma gekündigt. Außerdem können Versicherungen örtliche oder sachliche Beschränkungen für sich in Anspruch nehmen. Eine Versicherungsanfrage gilt nach einer zweiwöchigen Frist als angenommen, sofern der Versicherungsträger bis dahin keinen Widerspruch eingelegt hat. Die nächste Frist zur außerordentlichen Kündigung bestehender Kfz-Versicherungsverträge läuft zum 30. November 2007 aus, denn ab dem 1. Januar 2008 tritt bei den Versicherungen eine neue Einteilung der Typenklassen in Kraft. Die Neuberechnungen resultieren aus den aktuellen Schadensstatistiken, die den Versicherungsgesellschaften die Schadenswahrscheinlichkeiten besser abbilden sollen. |
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